Öffentliche Auftragsvergabe · Deutschland

Öffentliche Ausschreibungen in Deutschland: wo sie erscheinen und wie Sie bieten

Öffentliche Ausschreibungen in Deutschland finden Sie zentral im Bekanntmachungsservice des Bundes auf oeffentlichevergabe.de, der von Januar bis September 2026 135.890 Auftragsbekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen erstmals veröffentlicht hat. 38,0 % davon nannten nationales Vergaberecht (UVgO, VOB, VOL, Haushaltsrecht), 50,4 % EU-Recht und 11,5 % keinen Rechtsrahmen; die nationale Zahl ist eine Untergrenze, weil unterhalb der EU-Schwellenwerte keine Pflicht besteht, über diesen Dienst zu veröffentlichen. Die EU-weiten erscheinen zusätzlich auf TED, dem EU-Amtsblatt. Geboten wird auf der Vergabeplattform, die jede Bekanntmachung verlinkt, bei Aufträgen des Bundes auf der e-Vergabe. Die Eignung wird zunächst durch Eigenerklärungen belegt, in EU-weiten Verfahren mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung; und doch gingen auf TED nur 2,7 % der 40.792 Vergabebekanntmachungen deutscher Auftraggeber mit genanntem Zuschlagsempfänger an ein Unternehmen mit Sitz im Ausland.

Daten: Bekanntmachungsservice (OpenData) und TED, abgerufen am ; Zeitraum Januar bis September 2026.

135.890Auftragsbekanntmachungen im Bekanntmachungsservice, Januar bis September 2026
38,0 %der Auftragsbekanntmachungen im Bekanntmachungsservice nach nationalem Recht (Untergrenze; 11,5 % ohne Angabe)
20,8 %der Lose auf TED mit nur einem Angebot, Januar bis September 2026
2,7 %der 40.792 Vergabebekanntmachungen auf TED mit genanntem Zuschlagsempfänger: Zuschlag an ein Unternehmen mit Sitz im Ausland

So finden Sie öffentliche Ausschreibungen

Die amtlichen Wege, in der Reihenfolge, in der ein Unternehmen sucht. TRINTA kartiert 30 deutsche Quellen, 15 davon Landes-, Regional- und Kommunalportale, und liest sie täglich; die Schritte unten brauchen nichts davon.

  1. Suchen Sie im Bekanntmachungsservice des Bundes auf oeffentlichevergabe.de. Er ist das zentrale Portal für Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen und frei zugänglich; ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER brauchen Sie nur, um Bekanntmachungen und Suchvorlagen zu speichern und weiterzuleiten.

    Quelle: oeffentlichevergabe.de

  2. Bekanntmachungen zu EU-weiten Vergabeverfahren gehen seit Oktober 2023 über den Datenservice Öffentlicher Einkauf, den das Beschaffungsamt des BMI betreibt, an das Amt für Veröffentlichungen der EU. Nach der Vergabeverordnung werden sie zugleich im Bekanntmachungsservice veröffentlicht und frei zugänglich gemacht.

    § 10a Abs. 5 VgV, § 114 Abs. 3 GWB. Quelle: service.bund.de, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de

  3. Prüfen Sie zusätzlich service.bund.de. Dort stellen Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen ihre Bekanntmachungen direkt ein, oder sie kommen per Import von 70 kooperierenden Vergabeplattformen, auch von Plattformen unterhalb des EU-Schwellenwertes.

    Quelle: service.bund.de

  4. Oberhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlicht das Amt für Veröffentlichungen der EU die Bekanntmachung auf TED, der Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der EU: kostenlos und mit Angaben in den 24 EU-Amtssprachen, also auch für Bieter, die kein Deutsch lesen.

    § 40 Abs. 2 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de, ted.europa.eu

  5. Geboten wird nicht im Bekanntmachungsservice, sondern auf der Vergabeplattform, die auf der Detailseite der Bekanntmachung verlinkt ist. Die Plattform des Bundes ist die e-Vergabe auf evergabe-online.de; Länder und Kommunen nennen in ihrer Bekanntmachung ihre eigene.

    Quelle: oeffentlichevergabe.de, evergabe-online.info

  6. Bei EU-weiten Verfahren nennt die Bekanntmachung eine elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar sind, und für den Zugang zur Bekanntmachung und zu den Unterlagen darf der Auftraggeber keine Registrierung verlangen.

    § 41 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de

  7. Lesen Sie die Bekanntmachung als Datensatz: Sie wird nach eForms erstellt und trägt unter anderem die Adresse der Unterlagen (BT-15), ob elektronisch eingereicht wird (BT-17), die Sprache der Angebote (BT-97), die Angebotsfrist (BT-131) und den CPV-Code (BT-262). Bei EU-weiten Verfahren nennt sie außerdem die Eignungskriterien und die Vergabekammer, an die Sie sich bei Vergabeverstößen wenden.

    § 10a Abs. 1 und § 37 Abs. 3 VgV, § 122 Abs. 4 GWB. Quelle: docs.ted.europa.eu, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de

Jede Angabe gelesen in ihrer amtlichen Quelle am .

So bieten Sie, auch aus dem Ausland

Was die Vergabeverordnung und die Plattform des Bundes einem Bieter vorgeben, auch einem aus dem Ausland. Ob ein Unternehmen aus einem Drittstaat überhaupt teilnehmen darf, beantwortet die englische Seite zum Marktzugang.

  1. Registrieren Sie das Unternehmen auf der Vergabeplattform, die die Bekanntmachung nennt. Auf der e-Vergabe des Bundes ist die Registrierung kostenfrei und Voraussetzung für die Teilnahme; vor der Abgabe eines Angebots muss dort die e-VergabeApp installiert sein.

    Quelle: evergabe-online.info, evergabe-online.info

  2. Die Sprache, in der das Angebot abzufassen ist, steht in der Bekanntmachung (BT-97) und, in zweistufigen Verfahren, in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

    § 52 Abs. 2 Nr. 2 VgV. Quelle: docs.ted.europa.eu, gesetze-im-internet.de

  3. Im offenen EU-weiten Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage ab dem Tag nach Absendung der Bekanntmachung; der Auftraggeber kann sie um fünf Tage verkürzen, wenn er elektronische Angebote akzeptiert.

    § 15 Abs. 2 und 4 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de

  4. Ihre Eignung belegen Sie zunächst durch Eigenerklärungen; weitergehende Unterlagen sollen nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt werden.

    § 122 Abs. 3 GWB. Quelle: gesetze-im-internet.de

  5. Bei EU-weiten Verfahren akzeptiert der Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) als vorläufigen Beleg. Eine früher verwendete EEE dürfen Sie wiederverwenden, wenn Sie bestätigen, dass die Angaben weiterhin zutreffen.

    § 48 Abs. 3 und § 50 Abs. 1 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de

  6. Nachweise aus dem Herkunftsland zählen: Der Auftraggeber erkennt einen Registerauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Herkunfts- oder Niederlassungsstaats an. Stellt das Herkunftsland eine solche Bescheinigung nicht aus, genügt eine Versicherung an Eides statt oder eine förmliche Erklärung vor einer Behörde oder einem Notar. Fordert der Auftraggeber Bescheinigungen an, dann in der Regel solche, die das Online-Archiv e-Certis abdeckt.

    § 48 Abs. 2, 4 und 6 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de

  7. Angebote gehen in Textform mit elektronischen Mitteln ein; eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder ein elektronisches Siegel darf der Auftraggeber verlangen, wenn die Daten es erfordern, und ob ein Zertifikat nötig ist, steht in der Bekanntmachung. Bietern mit Sitz in Drittstaaten empfiehlt die e-Vergabe des Bundes eine Signaturanwendung von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter in der Union oder einem anerkannten Vertrauensdiensteanbieter im Drittland; jede andere Signaturanwendung muss der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 oder dem Schweizer ZertES entsprechen.

    § 53 Abs. 1 und 3 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de, evergabe-online.info, evergabe-online.info

  8. Mit einer Präqualifizierung weisen Sie die Eignung vorab nach. Wer in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, wie es auch die Industrie- und Handelskammern einrichten können, genießt eine Eignungsvermutung; im Baubereich können sich in- und ausländische Unternehmen in der Datenbank PQ-VOB registrieren lassen.

    § 122 Abs. 3 GWB, § 48 Abs. 8 VgV. Quelle: gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de, evergabe-online.info

Jede Angabe gelesen in ihrer amtlichen Quelle am .

EU-Schwellenwerte 2026 und 2027

Ab diesen Werten, ohne Umsatzsteuer, wird EU-weit ausgeschrieben und gilt Teil 4 des GWB; sie gelten seit dem 1. Januar 2026 für 2026 und 2027. Der niedrigere Wert für Liefer- und Dienstleistungen gilt nach § 106 GWB für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, der höhere für alle anderen öffentlichen Auftraggeber, Länder und Kommunen eingeschlossen.

EU-Schwellenwerte 2026 und 2027
AuftragsartSchwellenwertRechtsgrundlage
Bauaufträge5.404.000 €Art. 4 Buchst. a RL 2014/24/EU, gesetze-im-internet.de
Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien140.000 €Art. 4 Buchst. b RL 2014/24/EU, § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB, gesetze-im-internet.de
Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller anderen öffentlichen Auftraggeber216.000 €Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU
Soziale und andere besondere Dienstleistungen750.000 €Art. 4 Buchst. d RL 2014/24/EU
Sektorenauftraggeber, Liefer- und Dienstleistungsaufträge432.000 €Art. 15 Buchst. a RL 2014/25/EU, eur-lex.europa.eu
Konzessionen5.404.000 €Art. 8 Abs. 1 RL 2014/23/EU

Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Recht. Für Aufträge des Bundes erlaubt § 55 Abs. 2 BHO bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer einen Direktauftrag ohne Vergabeverfahren. Die Länder regeln ihr Haushaltsrecht nach § 1 HGrG selbst. Quelle: § 55 BHO, § 1 HGrG.

Was die Register zeigen

Von Januar bis September 2026 veröffentlichte der Bekanntmachungsservice 135.890 Auftragsbekanntmachungen zum ersten Mal: 68.556 (50,4 %) in EU-weiten Verfahren, 51.692 (38,0 %) nach nationalem Vergaberecht (UVgO, VOB, VOL, Haushaltsrecht) und 15.642 (11,5 %) ohne Angabe des Rechtsrahmens. Gezählt hat TRINTA die monatlichen OpenData-Exporte des Dienstes, jede Bekanntmachung einmal, in ihrer ersten Fassung; Berichtigungen und spätere Fassungen zählen nicht. Die nationalen Zahlen sind eine Untergrenze: Die Übermittlungspflicht des § 10a VgV gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht, und was ein Land oder eine Kommune nur auf der eigenen Plattform veröffentlicht, erscheint hier nicht.

Im selben Zeitraum erschienen 63.704 Vergabebekanntmachungen. 42.543 der 44.513 EU-weiten nennen die Zahl der eingegangenen Angebote; von den 14.735 nationalen nennt sie keine einzige. Wie viel Wettbewerb unterhalb der Schwellenwerte herrscht, lässt sich aus diesem Register deshalb nicht zählen, und diese Seite schätzt es nicht.

Oberhalb der Schwellenwerte zählt TRINTA auf TED, dem Amtsblatt der EU: Deutsche Auftraggeber veröffentlichten dort von Januar bis September 2026 44.344 Vergabebekanntmachungen. Von den 53.002 Losen mit lesbarer Angebotszahl erhielten 11.031 (20,8 %) genau ein Angebot; das Median-Los zog 3 Angebote an. Die Seite zu Ausschreibungen mit nur einem Bieter rechnet auf Januar bis Juli 2026 und kommt dort auf 8.486 von 39.847 Losen mit genau einem Angebot (21,2 %).

Angebote aus dem Ausland sind selten, auf TED von Januar bis September 2026 gezählt: Bei 5,8 % der Lose ging mindestens ein Angebot aus einem anderen Staat des EWR ein, bei 1,6 % eines von außerhalb des EWR, gemessen auf den 49,0 % beziehungsweise 48,1 % der Lose, die diese Angabe tragen. 1.142 der 40.792 Bekanntmachungen mit genanntem Zuschlagsempfänger (2,7 %) gingen an mindestens ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, am häufigsten in Österreich (283), den Niederlanden (143), der Schweiz (106). Gezählt wird das Land, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt: Die deutsche Tochter eines ausländischen Konzerns zählt als deutsch.

Zum Vergleich der amtliche Rahmen: Die Vergabestatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie meldet für 2024 199.334 öffentliche Aufträge und Konzessionen mit einem Auftragsvolumen von 135,2 Mrd. Euro; 88 Prozent der Aufträge wurden unterschwellig vergeben. Diese Statistik zählt Aufträge, die Zahlen oben zählen Bekanntmachungen; die beiden werden hier nicht verrechnet.

Auftragsbekanntmachungen im Bekanntmachungsservice nach Monat und Vergaberechtsrahmen
MonatEU-weitNationalOhne AngabeZusammen
Januar 20266.3125.0561.33612.704
Februar 20267.2005.7731.54814.521
März 20268.8336.6221.90017.355
April 20267.5946.2081.78115.583
Mai 20267.7525.9341.75115.437
Juni 20267.3415.6271.76714.735
Juli 20268.4766.4221.95816.856
August 20267.5964.9341.56914.099
September 20267.4525.1162.03214.600

Auftragsbekanntmachungen im Bekanntmachungsservice nach Monat der Erstveröffentlichung und Vergaberechtsrahmen, gezählt auf den OpenData-Exporten des Dienstes.

Die meistvergebenen CPV-Abteilungen auf TED
CPV-AbteilungVergabebekanntmachungen
45 Bauarbeiten14.872
71 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen7.367
90 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste2.378
34 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke2.083
72 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung1.296

Vergabebekanntmachungen deutscher Auftraggeber auf TED, 39.289 Bekanntmachungen (88,6 %), deren CPV-Codes alle in einer Abteilung liegen; die übrigen lassen sich keiner Abteilung zuordnen, ohne zu raten.

  • Bekanntmachungsservice: 9 Monatsexporte der OpenData-Schnittstelle (csv.zip, CC0), Januar 2026 bis September 2026, abgerufen am 12. Oktober 2026. Jede Bekanntmachung zählt einmal, in ihrer ersten Fassung und in dem Monat, in dem der Dienst sie veröffentlicht hat; 3.423 Bekanntmachungen, deren erste Fassung vor Januar 2026 erschien, sind nicht mitgezählt. Der Rechtsrahmen ist das Feld, das die Bekanntmachung selbst trägt, gruppiert wie im Filter „Vergaberechtsrahmen“ des Dienstes.
  • TED: alle Vergabebekanntmachungen (eForms) von Januar bis September 2026 mit Deutschland als erstem Land des Auftraggebers, abgerufen bis zum 12. Oktober 2026. Die Einheit der Angebotszahlen ist das Los, gelesen wird nur die Gesamtzahl der Angebote (BT-759 mit BT-760 „tenders“); Lose mit null oder über 500 Angeboten fallen heraus. Prozentwerte sind abgeschnitten, nie aufgerundet.
  • Jede Zahl wurde von einem Skript im Repository auf zwei unabhängigen Wegen berechnet, die übereinstimmen mussten: scripts/gen-de-bekanntmachungen.mjs und scripts/gen-ted-markets.mjs.

Jede CPV-Abteilung und jeder Code mit dem Anteil der Lose mit nur einem Angebot: Ausschreibungen mit nur einem Bieter in Deutschland.

Häufige Fragen

01

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen in Deutschland?

Im Bekanntmachungsservice des Bundes auf oeffentlichevergabe.de, dem zentralen, frei zugänglichen Portal für Bekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zusätzlich auf service.bund.de, das Bekanntmachungen direkt und per Import von 70 kooperierenden Vergabeplattformen bezieht, und oberhalb der EU-Schwellenwerte auf TED. Geboten wird auf der Vergabeplattform, die in der Bekanntmachung verlinkt ist; die des Bundes ist die e-Vergabe auf evergabe-online.de.

02

Wie viele öffentliche Ausschreibungen gibt es in Deutschland?

Der Bekanntmachungsservice hat von Januar bis September 2026 135.890 Auftragsbekanntmachungen erstmals veröffentlicht, 51.692 davon (38,0 %) nach nationalem Vergaberecht und 68.556 (50,4 %) EU-weit, gezählt von TRINTA auf den OpenData-Exporten des Dienstes. Die nationalen Zahlen sind eine Untergrenze, weil unterhalb der EU-Schwellenwerte keine Pflicht besteht, über diesen Dienst zu veröffentlichen. Die amtliche Vergabestatistik meldet für 2024 199.334 öffentliche Aufträge und Konzessionen.

03

Wie hoch sind die EU-Schwellenwerte 2026 in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2026 und für 2026 und 2027: 5.404.000 € für Bauaufträge und Konzessionen, 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien, 216.000 € für die aller anderen öffentlichen Auftraggeber, 750.000 € für soziale und andere besondere Dienstleistungen und 432.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern, jeweils ohne Umsatzsteuer. Die Werte setzen die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 fest; der Wert für soziale und andere besondere Dienstleistungen steht in Art. 4 Buchst. d der Richtlinie 2014/24/EU selbst. § 106 GWB verweist auf die Richtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung.

04

Was ist der Unterschied zwischen einer nationalen und einer EU-weiten Ausschreibung?

Der geschätzte Auftragswert: Ab dem EU-Schwellenwert gilt Teil 4 des GWB mit der Vergabeverordnung, die Bekanntmachung geht über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an das Amtsblatt der EU und erscheint auf TED. Darunter gelten nationale Verfahrensregeln wie UVgO, VOB oder VOL, und die Bekanntmachung erscheint auf deutschen Portalen. Im Bekanntmachungsservice nannten von Januar bis September 2026 38,0 % der Auftragsbekanntmachungen nationales Recht und 11,5 % keinen Rechtsrahmen; die nationale Zahl ist eine Untergrenze.

05

Wie bewerbe ich mich als ausländisches Unternehmen auf eine öffentliche Ausschreibung in Deutschland?

Registrieren Sie das Unternehmen auf der Vergabeplattform, die die Bekanntmachung nennt; die Sprache des Angebots steht in der Bekanntmachung. Die Eignung belegen Sie zunächst durch Eigenerklärungen, in EU-weiten Verfahren mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD), die der Auftraggeber als vorläufigen Beleg akzeptiert. Bescheinigungen aus dem Herkunftsland werden anerkannt, und wo es sie nicht gibt, genügt eine Versicherung an Eides statt oder eine förmliche Erklärung vor einer Behörde oder einem Notar.

06

Brauche ich für ein Angebot eine elektronische Signatur?

Nicht immer. Angebote gehen in Textform mit elektronischen Mitteln ein; eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder ein Siegel darf der Auftraggeber verlangen, wenn die Daten es erfordern. Ob ein Zertifikat nötig ist, steht in der Bekanntmachung. Die e-Vergabe des Bundes schreibt, dass in vielen Fällen die einfache Signatur in Textform zulässig ist.

07

Wie viele Bieter gibt es bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland?

Oberhalb der EU-Schwellenwerte zog das Median-Los 3 Angebote an, und 20,8 % der 53.002 Lose mit lesbarer Angebotszahl erhielten genau eines, gezählt von TRINTA auf TED von Januar bis September 2026. Unterhalb der Schwellenwerte lässt es sich nicht zählen: Keine der nationalen Vergabebekanntmachungen im Bekanntmachungsservice nennt die Zahl der Angebote.

08

Was ist der Bekanntmachungsservice?

Der Veröffentlichungsdienst des Datenservice Öffentlicher Einkauf, den das Beschaffungsamt des BMI betreibt. Über den Datenservice gehen die Bekanntmachungen EU-weiter Verfahren an das Amt für Veröffentlichungen der EU, und nach § 10a VgV werden sie zugleich im Bekanntmachungsservice frei zugänglich veröffentlicht. Er führt auch Bekanntmachungen nach nationalem Recht und bietet eine kostenlose OpenData-Schnittstelle.

09

Was ist eine Präqualifizierung?

Ein Nachweis der Eignung unabhängig von einer einzelnen Ausschreibung. Wer in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, wie es auch die Industrie- und Handelskammern einrichten können, genießt nach § 48 Abs. 8 VgV eine Eignungsvermutung. Im Baubereich können sich in- und ausländische Unternehmen in der Datenbank PQ-VOB registrieren lassen.

Zitiervorschlag

TRINTA, „Öffentliche Ausschreibungen in Deutschland finden“, Daten: Bekanntmachungsservice (OpenData) und TED, Abruf am 12. Oktober 2026, https://trinta.ai/oeffentliche-ausschreibungen-deutschland (abgerufen am [Datum]).

Maschinenlesbare Fassung: /oeffentliche-ausschreibungen-deutschland.md

Quellen

Jeder Text wurde in seiner amtlichen Quelle gelesen; die Stelle, auf der die Seite beruht, ist mit ihr gespeichert.

  1. Bekanntmachungsservice, Startseite, Beschaffungsamt des BMI, Datenservice Öffentlicher Einkauf, gelesen am .
  2. Bekanntmachungsservice, Suche, Filter „Vergaberechtsrahmen“, Beschaffungsamt des BMI, Datenservice Öffentlicher Einkauf, gelesen am .
  3. Bekanntmachungsservice: OpenData API, Beschaffungsamt des BMI, Datenservice Öffentlicher Einkauf, gelesen am .
  4. service.bund.de, Informationen zu Ausschreibungen, Bundesverwaltungsamt, service.bund.de, gelesen am .
  5. e-Vergabe, Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe für Unternehmen, Beschaffungsamt des BMI, e-Vergabe, gelesen am .
  6. e-Vergabe, Erste Schritte: Installation und Registrierung, Beschaffungsamt des BMI, e-Vergabe, gelesen am .
  7. e-Vergabe, Signieren und Prüfen, Beschaffungsamt des BMI, e-Vergabe, gelesen am .
  8. e-Vergabe, Präqualifizierung, Beschaffungsamt des BMI, e-Vergabe, gelesen am .
  9. TED, Über TED, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, gelesen am .
  10. TED Developer Docs, eForms SDK 1.15, Business Terms, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, gelesen am .
  11. Vergabeverordnung (VgV), § 9 Grundsätze der Kommunikation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  12. Vergabeverordnung (VgV), § 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  13. Vergabeverordnung (VgV), § 15 Offenes Verfahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  14. Vergabeverordnung (VgV), § 37 Auftragsbekanntmachung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  15. Vergabeverordnung (VgV), § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  16. Vergabeverordnung (VgV), § 41 Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  17. Vergabeverordnung (VgV), § 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  18. Vergabeverordnung (VgV), § 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  19. Vergabeverordnung (VgV), § 52 Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  20. Vergabeverordnung (VgV), § 53 Form und Übermittlung der Angebote, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  21. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 106 Schwellenwerte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  22. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 114 Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher Einkauf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  23. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 122 Eignung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  24. Bundeshaushaltsordnung (BHO), § 55 Öffentliche Aufträge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  25. Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), § 1 Gesetzgebungsauftrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am .
  26. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 (Schwellenwerte der Richtlinie 2014/24/EU für 2026 und 2027), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 23.10.2025, gelesen am .
  27. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025 (Schwellenwerte der Richtlinie 2014/25/EU für 2026 und 2027), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 23.10.2025, gelesen am .
  28. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025 (Schwellenwert der Richtlinie 2014/23/EU für 2026 und 2027), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 23.10.2025, gelesen am .
  29. Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 4 Höhe der Schwellenwerte, Amtsblatt der Europäischen Union, L 94 vom 28.3.2014, gelesen am .
  30. Richtlinie 2014/25/EU, Artikel 15 Höhe der Schwellenwerte, Amtsblatt der Europäischen Union, L 94 vom 28.3.2014, gelesen am .
  31. Vergabestatistik, Bericht für das Gesamtjahr 2024 (Stand August 2026), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), gelesen am .
  32. Bekanntmachungsservice, OpenData-Exporte Januar 2026 bis September 2026, CC0, abgerufen am .
  33. TED, Vergabebekanntmachungen Januar bis September 2026, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen bis zum .