Öffentliche Ausschreibungen in Österreich: wo sie erscheinen und wie man bietet
Öffentliche Ausschreibungen in Österreich stehen gesammelt in der kostenlosen Ausschreibungssuche des Unternehmensserviceportals (USP), oberhalb der EU-Schwellenwerte zusätzlich im EU-Amtsblatt TED: Dort erschienen von Jänner bis September 2026 4.006 österreichische Vergabebekanntmachungen, und bei 13,0 % der 3.761, die das Land des Zuschlagsempfängers nennen, ging mindestens ein Zuschlag an ein Unternehmen aus dem Ausland. Seit 1. Oktober 2026 veröffentlichen die Auftraggeber auch national im eForms-Format; teilgenommen wird auf der Vergabeplattform, die jede Bekanntmachung nennt, in der Regel mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Daten: TED (Amtsblatt der EU), abgerufen am 12. Oktober 2026
Was das EU-Amtsblatt über Österreich zeigt
Von Jänner bis September 2026 hat das Amtsblatt der Europäischen Union (TED) 4.006 Vergabebekanntmachungen österreichischer Auftraggeber veröffentlicht. 3.761 davon nennen das Land des Zuschlagsempfängers, und bei 490 (13,0 %) liegt mindestens ein Zuschlagsempfänger außerhalb Österreichs, am häufigsten in Deutschland (280). Gezählt wird der Sitz des Unternehmens, wie die Bekanntmachung ihn angibt: Eine österreichische Tochter eines ausländischen Konzerns zählt als österreichisch.
26,0 % der 4.480 Lose mit lesbarer Angebotszahl erhielten genau ein Angebot; das Median-Los zog 3 Angebote an. Woher die Angebote kamen, ist nicht auszuwerten: Österreichische Bekanntmachungen führen die freiwilligen Herkunftsangaben nur bei 15,0 % der Lose, zu wenig für einen Anteil. Mehr zur Ein-Bieter-Quote nach CPV-Abteilung steht auf Ausschreibungen mit nur einem Bieter in Österreich.
TED führt vor allem Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte, dies ist also im Wesentlichen das obere Ende des österreichischen Marktes. Was darunter vergeben wird, erscheint in der Regel nur national, in der Ausschreibungssuche des USP.
| Land des Zuschlagsempfängers | Vergabebekanntmachungen |
|---|---|
| Deutschland | 280 |
| Schweiz | 35 |
| Estland | 24 |
| Niederlande | 24 |
| Vereinigtes Königreich | 18 |
Woher die ausländischen Zuschlagsempfänger kommen
| CPV | Abteilung | Vergabebekanntmachungen |
|---|---|---|
| 45 | Bauarbeiten | 1.193 |
| 71 | Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen | 431 |
| 72 | IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung | 201 |
| 79 | Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit | 187 |
| 34 | Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke | 160 |
Die CPV-Abteilungen mit den meisten Vergabebekanntmachungen
| Monat | Vergabebekanntmachungen |
|---|---|
| Jänner 2026 | 484 |
| Februar 2026 | 403 |
| März 2026 | 535 |
| April 2026 | 559 |
| Mai 2026 | 378 |
| Juni 2026 | 399 |
| Juli 2026 | 455 |
| August 2026 | 372 |
| September 2026 | 421 |
Vergabebekanntmachungen pro Monat
In sieben Schritten von der Bekanntmachung zum Angebot
Jeder Schritt nennt den Text, auf dem er beruht; die Quellen am Ende der Seite führen zu jedem einzelnen, mit dem Tag, an dem er gelesen wurde.
In der Ausschreibungssuche des USP suchen
Die Ausschreibungssuche des Unternehmensserviceportals führt nach eigener Angabe alle Bekanntmachungen und Bekanntgaben, die nach dem Bundesvergabegesetz 2018 veröffentlicht werden, an einer Stelle zusammen. Sie ist ohne Registrierung oder Anmeldung kostenlos, und das USP aktualisiert die Daten zweimal täglich, gegen 10:30 und gegen 22:30 Uhr. Das Gesetz verpflichtet es dazu: Es hat die Formulare kostenlos, uneingeschränkt und durchsuchbar anzubieten (§ 54 Abs. 2 BVergG 2018).
Quellen: Unternehmensserviceportal: Ausschreibungssuche; Unternehmensserviceportal: Hilfe zur Ausschreibungssuche; Bundesvergabegesetz 2018, § 54 Abs. 2
Wissen, woher die Bekanntmachungen kommen
Österreichische Auftraggeber veröffentlichen ober- wie unterhalb der EU-Schwellenwerte, indem sie Metadaten auf data.gv.at bereitstellen, die auf ihre Kerndatenquelle verweisen, und das Standardformular offen und maschinenlesbar unter einer freien Lizenz zur Verfügung stellen (§ 2 Z 23a, §§ 59 und 64 BVergG 2018). Seit 1. Oktober 2026 geschieht das im europäischen eForms-Standard, auch für neue Formulare in laufenden Verfahren (§ 376 Abs. 6 Z 2, Rundschreiben des Justizministeriums vom 18. Mai 2026). Ab den EU-Schwellenwerten geht jede Bekanntmachung zusätzlich an das Amt für Veröffentlichungen der EU und erscheint auf TED (§ 56). Im Oberschwellenbereich werden vergebene Aufträge spätestens 30 Tage nach dem Zuschlag bekanntgegeben (§ 62).
Quellen: Bundesvergabegesetz 2018, § 2 Z 20b und 23a; Bundesvergabegesetz 2018, § 59 (Bekanntmachungen in Österreich, Oberschwellenbereich); Bundesvergabegesetz 2018, § 64 (Bekanntmachungen in Österreich, Unterschwellenbereich); Bundesvergabegesetz 2018, § 376 Abs. 6 Z 2 (Inkrafttreten, eForms); Rundschreiben des BMJ vom 18. Mai 2026: Einführung der eForms; Bundesvergabegesetz 2018, § 56 (Bekanntmachungen auf Unionsebene); Bundesvergabegesetz 2018, § 62 (Bekanntgaben in Österreich)
Den Schwellenwert prüfen
Ob ein Auftrag im Ober- oder im Unterschwellenbereich vergeben wird, entscheidet der geschätzte Auftragswert. Seit 1. Jänner 2026 liegt die Grenze bei 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Auftraggeber, bei 216.000 € für alle übrigen und bei 5.404.000 € für Bauaufträge (§ 12 BVergG 2018, Rundschreiben des Justizministeriums vom 8. Jänner 2026). Darunter gelten die nationalen Verfahren, deren Grenzen seit 1. März 2026 im Gesetz selbst stehen: Die Tabelle unten führt beide.
Quellen: Rundschreiben des BMJ vom 8. Jänner 2026: Neue Schwellenwerte für 2026/2027; Bundesvergabegesetz 2018, § 12 (Schwellenwerte); Bundesvergabegesetz 2018, § 46 (Direktvergabe)
Auf der Vergabeplattform des Verfahrens registrieren
Das USP findet die Ausschreibung, teilnehmen lässt es nicht: „Die Teilnahme selbst erfolgt auf der jeweiligen Ausschreibungsplattform, die im Suchergebnis angeführt ist.“ Dort registriert sich das Unternehmen und wird Teilnehmer des Verfahrens; bei der Bundesbeschaffung GmbH ist das Voraussetzung für Fragen an die Vergabestelle und für die elektronische Abgabe des Angebots. Oberhalb der Schwellenwerte läuft die Kommunikation elektronisch (§ 48 Abs. 2 BVergG 2018).
Quellen: Unternehmensserviceportal: Ausschreibungssuche; Bundesbeschaffung GmbH: Lieferant werden; Bundesvergabegesetz 2018, § 48 (elektronische Kommunikation)
Signieren oder gleichwertig gesichert übermitteln
Angebote und Teilnahmeanträge sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer Amtssignatur zu versehen, oder sie sind so zu übermitteln, dass Vollständigkeit, Echtheit und Unverfälschtheit der Datensätze in einer Qualität gewährleistet sind, die mit der einer qualifizierten Signatur oder eines qualifizierten Siegels vergleichbar ist (§ 48 Abs. 12 BVergG 2018); welcher Weg gilt, steht in der Ausschreibung. Eine qualifizierte Signatur aus einem anderen EU-Mitgliedstaat wird anerkannt: Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erkennt sie in allen Mitgliedstaaten als qualifiziert an (Art. 25 Abs. 3).
Quellen: Bundesvergabegesetz 2018, § 48 (elektronische Kommunikation); Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Artikel 25 Abs. 3
Die Eignung belegen
Die Befugnis weist ein Unternehmen mit der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Sitzstaates nach (§ 81 Abs. 1 BVergG 2018), die Eignung insgesamt auch mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§ 80 Abs. 2). Wer im EWR oder in der Schweiz ansässig ist und für die Tätigkeit in Österreich eine Anerkennung seiner Berufsqualifikation braucht, muss das Verfahren dafür spätestens vor Ablauf der Angebotsfrist einleiten (§ 21 Abs. 1). Bietergemeinschaften sind zulässig, sofern die Ausschreibung sie nicht aus sachlichen Gründen ausschließt (§ 21 Abs. 2).
Quellen: Bundesvergabegesetz 2018, § 81 Abs. 1 (Nachweis der Befugnis); Bundesvergabegesetz 2018, § 80 Abs. 2 (Eigenerklärung); Bundesvergabegesetz 2018, § 21 (Bewerber und Bieter)
Das Angebot auf Deutsch und in Euro abgeben
Sofern die Ausschreibungsunterlagen nichts anderes festlegen, ist das Angebot mit allen Unterlagen in deutscher Sprache und in Euro zu erstellen (§ 125 Abs. 2 BVergG 2018), über die Plattform des Verfahrens und vor Ablauf der Angebotsfrist.
Quellen: Bundesvergabegesetz 2018, § 125 Abs. 2 (Sprache und Währung)
Schwellenwerte 2026
Die EU-Schwellenwerte gelten seit 1. Jänner 2026 für die Jahre 2026 und 2027; weil sie niedriger sind als in der Vorperiode, gelten sie nach dem Rundschreiben des Justizministeriums unmittelbar für jedes ab diesem Tag eingeleitete Verfahren. Die nationalen Grenzen stehen seit 1. März 2026 in den §§ 43, 46 und 47 BVergG 2018 selbst.
| Was | Liefer- und Dienstleistungen | Bauaufträge | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Oberschwellenbereich, zentrale öffentliche Auftraggeber (Anhang III) | 140.000 € | 5.404.000 € | § 12 BVergG 2018, seit 1. Jänner 2026 |
| Oberschwellenbereich, alle übrigen Auftraggeber | 216.000 € | 5.404.000 € | § 12 BVergG 2018, seit 1. Jänner 2026 |
| Oberschwellenbereich, besondere Dienstleistungen (Anhang XVI) | 750.000 € | § 12 BVergG 2018 | |
| Oberschwellenbereich, Sektorenauftraggeber | 432.000 € | 5.404.000 € | § 185 BVergG 2018, seit 1. Jänner 2026 |
| Direktvergabe zulässig unter | 140.000 € | 200.000 € | § 46, seit 1. März 2026 |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung zulässig unter | 140.000 € | 2.000.000 € | § 47, seit 1. März 2026 |
| Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung (Bau) zulässig unter | 2.000.000 € | § 43, seit 1. März 2026 |
Österreich: Schwellenwerte, Stand 2026. Über 50.000 € hat sich der Auftraggeber auch bei einer Direktvergabe um zumindest drei Angebote oder Preisauskünfte zu bemühen (§ 46 Abs. 4). Bis 28. Februar 2026 lag die Grenze der Direktvergabe nach der Schwellenwerteverordnung 2025 bei 143.000 €; sie wurde mit BGBl. I Nr. 8/2026 aufgehoben.
Die Bundesbeschaffung GmbH und ihr e-Shop
Die Bundesbeschaffung GmbH bündelt den Bedarf des Bundes (§ 2 BB-GmbH-Gesetz) und darf auch im Namen und auf Rechnung von Ländern und Gemeinden ausschreiben (§ 3 Abs. 3). Sie listet ihre geplanten und laufenden Ausschreibungen auf bbg.gv.at, die Unterlagen sind kostenlos, und abgegeben wird über ihre elektronische Vergabeplattform mit qualifizierter elektronischer Signatur. Nach eigener Angabe sind rund 2.600 öffentliche Auftraggeber abrufberechtigt.
Abgerufen wird im e-Shop der BBG, ihrem Bestellwerkzeug, das nach ihren Angaben Produkte aus 2.000 Verträgen führt. Zugang haben nur Organisationen, die Kunde oder Lieferant der BBG sind.
Als Unternehmen aus dem Ausland
Das Bundesvergabegesetz verlangt die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter und verbietet, den Teilnehmerkreis gebietsmäßig zu beschränken (§ 20 Abs. 1 und 3); für Unternehmen aus dem EWR und der Schweiz regelt § 21 die Anerkennung der Berufsqualifikation und die Rechtsform. Eine unterschiedliche Behandlung nach Staatsangehörigkeit oder Warenursprung bleibt zulässig, soweit das Völkerrecht sie erlaubt (§ 20 Abs. 2): Für ein Unternehmen außerhalb der Union entscheidet also, welches Abkommen Österreich bindet. Die englische Seite Bidding in Austria as a foreign company nennt das Instrument.
Wie gezählt wird
Die Quelle der Zahlen ist TED, das Amtsblatt der Europäischen Union: alle Vergabebekanntmachungen (eForms), die zwischen 1. Jänner 2026 und 30. September 2026 veröffentlicht wurden und deren erster Auftraggeber in Österreich sitzt, aus zwei Abrufen, nach Veröffentlichungsnummer zusammengeführt und keine doppelt. Jede Zahl wurde auf zwei unabhängigen Wegen berechnet, die übereinstimmen; Anteile sind auf eine Stelle abgeschnitten, nie aufgerundet.
Der Auslandsanteil zählt Bekanntmachungen, nicht Lose, weil das Land des Zuschlagsempfängers nicht den Losen zugeordnet ist: eine Bekanntmachung, die einen Zuschlagsempfänger nennt, dessen Land keines der Auftraggeber-Länder ist. Die Ein-Bieter-Quote zählt Lose mit der Gesamtzahl der Angebote (BT-759 der eForms); Lose mit null Angeboten und mit mehr als 500 werden ausgesondert und gezählt. Eine Bekanntmachung zählt für eine CPV-Abteilung nur, wenn alle ihre CPV-Codes darin liegen (87,6 % der Bekanntmachungen).
Die Verfahrensschritte und Schwellenwerte beruhen auf den Texten unter „Quellen“, jeder am 12. Oktober 2026 gelesen; die Seite beschreibt, was diese Texte sagen, und ersetzt weder sie noch die Ausschreibungsunterlagen eines Verfahrens. TRINTA liest in Österreich 28 von 31 kartierten Quellen mit einem eigenen Konnektor.
Häufige Fragen
01Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen in Österreich?
In der Ausschreibungssuche des Unternehmensserviceportals (USP), die alle nach dem Bundesvergabegesetz 2018 veröffentlichten Bekanntmachungen und Bekanntgaben führt, kostenlos und ohne Registrierung, zweimal täglich aktualisiert. Die Auftraggeber veröffentlichen über Metadaten auf data.gv.at, seit 1. Oktober 2026 im eForms-Format; oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheint jede Bekanntmachung zusätzlich auf TED. Die Bundesbeschaffung GmbH listet ihre eigenen Verfahren auf bbg.gv.at.
02Wie viele öffentliche Aufträge vergibt Österreich über das EU-Amtsblatt?
Von Jänner bis September 2026 veröffentlichte TED 4.006 Vergabebekanntmachungen österreichischer Auftraggeber, die meisten in der CPV-Abteilung 45 (Bauarbeiten, 1.193). Das ist der Teil oberhalb der EU-Schwellenwerte; darunter wird nur national veröffentlicht.
03Wie oft gewinnen ausländische Unternehmen öffentliche Aufträge in Österreich?
Bei 13,0 % der 3.761 Vergabebekanntmachungen im EU-Amtsblatt von Jänner bis September 2026, die das Land des Zuschlagsempfängers nennen, liegt mindestens ein Zuschlagsempfänger außerhalb Österreichs, am häufigsten in Deutschland (280 Bekanntmachungen). Gezählt wird der angegebene Sitz, eine österreichische Tochter eines ausländischen Konzerns zählt also als österreichisch.
04Welche Schwellenwerte gelten 2026 in Österreich?
Seit 1. Jänner 2026 beginnt der Oberschwellenbereich bei 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Auftraggeber, bei 216.000 € für alle übrigen und bei 5.404.000 € für Bauaufträge (§ 12 BVergG 2018). Sektorenauftraggeber vergeben Liefer- und Dienstleistungen ab 432.000 € im Oberschwellenbereich.
05Bis zu welchem Betrag ist in Österreich eine Direktvergabe erlaubt?
Seit 1. März 2026 unter 200.000 € bei Bauaufträgen und unter 140.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (§ 46 Abs. 2 BVergG 2018 in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2026). Über 50.000 € hat sich der Auftraggeber um zumindest drei Angebote zu bemühen. Bis 28. Februar 2026 galt nach der Schwellenwerteverordnung 2025 eine Grenze von 143.000 €.
06Kann ein ausländisches Unternehmen an österreichischen Ausschreibungen teilnehmen?
Ja. Das Gesetz verlangt die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter und verbietet gebietsmäßige Beschränkungen (§ 20 BVergG 2018). Die Befugnis wird mit dem Register des Sitzstaates nachgewiesen (§ 81 Abs. 1), die Eignung auch mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§ 80 Abs. 2). Eine unterschiedliche Behandlung nach Staatsangehörigkeit oder Warenursprung bleibt zulässig, soweit das Völkerrecht sie erlaubt (§ 20 Abs. 2).
07Brauche ich für ein Angebot in Österreich eine elektronische Signatur?
In der Regel ja: Angebote sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem qualifizierten Siegel oder einer Amtssignatur zu versehen, oder so zu übermitteln, dass eine vergleichbare Sicherheit gewährleistet ist (§ 48 Abs. 12 BVergG 2018); was gilt, steht in der Ausschreibung. Eine qualifizierte Signatur aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt nach Art. 25 Abs. 3 der eIDAS-Verordnung auch in Österreich als qualifiziert.
08In welcher Sprache muss das Angebot abgegeben werden?
Auf Deutsch und in Euro, sofern die Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich anderes festlegen; das gilt für alle dazugehörenden Unterlagen, Prüfzertifikate eingeschlossen (§ 125 Abs. 2 BVergG 2018).
09Was hat sich am 1. Oktober 2026 geändert?
Österreichische Auftraggeber veröffentlichen ihre Bekanntmachungen seither im europäischen eForms-Standard statt im bisherigen nationalen Kerndatenformat, auch neue Formulare in schon laufenden Verfahren (§ 376 Abs. 6 Z 2 BVergG 2018, Rundschreiben des Justizministeriums vom 18. Mai 2026). Der Weg bleibt derselbe: Metadaten auf data.gv.at, lesbar über die Ausschreibungssuche des USP.
Zitiervorschlag
TRINTA, „Öffentliche Ausschreibungen in Österreich“, TED (Amtsblatt der Europäischen Union), Daten abgerufen am 12. Oktober 2026, https://trinta.ai/oeffentliche-ausschreibungen-oesterreich (abgerufen am [Datum]).
Quellen
Jeder Text wurde in seiner amtlichen Quelle gelesen; die Stelle, auf der die Seite beruht, ist mit ihr gespeichert.
- Unternehmensserviceportal: Ausschreibungssuche, Unternehmensserviceportal (USP), Bundeskanzleramt, gelesen am .
- Unternehmensserviceportal: Hilfe zur Ausschreibungssuche, Unternehmensserviceportal (USP), Bundeskanzleramt, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 54 Abs. 2, RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 2 Z 20b und 23a, RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 59 (Bekanntmachungen in Österreich, Oberschwellenbereich), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 64 (Bekanntmachungen in Österreich, Unterschwellenbereich), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 376 Abs. 6 Z 2 (Inkrafttreten, eForms), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Rundschreiben des BMJ vom 18. Mai 2026: Einführung der eForms, Bundesministerium für Justiz, Stabsstelle für Vergaberecht, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 56 (Bekanntmachungen auf Unionsebene), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 62 (Bekanntgaben in Österreich), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Rundschreiben des BMJ vom 8. Jänner 2026: Neue Schwellenwerte für 2026/2027, Bundesministerium für Justiz, Stabsstelle für Vergaberecht, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 12 (Schwellenwerte), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 46 (Direktvergabe), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesbeschaffung GmbH: Lieferant werden, Bundesbeschaffung GmbH (BBG), gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 48 (elektronische Kommunikation), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Artikel 25 Abs. 3, Amtsblatt der Europäischen Union, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 81 Abs. 1 (Nachweis der Befugnis), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 80 Abs. 2 (Eigenerklärung), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 21 (Bewerber und Bieter), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 125 Abs. 2 (Sprache und Währung), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Schwellenwerteverordnung 2025, § 1, RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 47 (Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 43, RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- BB-GmbH-Gesetz, § 2 (Unternehmensgegenstand), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- BB-GmbH-Gesetz, § 3 Abs. 3, RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .
- Bundesbeschaffung GmbH: e-Shop, Bundesbeschaffung GmbH (BBG), gelesen am .
- Bundesbeschaffung GmbH: FAQ, Bundesbeschaffung GmbH (BBG), gelesen am .
- Bundesvergabegesetz 2018, § 20 (Grundsätze), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, gelesen am .