Schweiz · Januar bis September 2026

Öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz: simap.ch und wie man bietet

Öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz erscheinen auf simap.ch, der Plattform, die Bund und Kantone gemeinsam betreiben; registriert wird mit einem persönlichen Profil und der eigenen Firma als Anbieterin, und Unternehmen aus der EU sind im Rahmen des WTO-Beschaffungsübereinkommens und des bilateralen Abkommens zugelassen. Schweizer Auftraggeber melden Vergaben auch an das EU-Amtsblatt: Von Januar bis September 2026 waren es 4’274 Vergabebekanntmachungen, 12,2 % der Lose erhielten nur ein Angebot, und bei 5,4 % der 4’008 Bekanntmachungen, die das Land des Zuschlagsempfängers nennen, ging mindestens ein Zuschlag ins Ausland.

Daten: TED (Amtsblatt der EU), abgerufen am 12. Oktober 2026

4’274Schweizer Vergabebekanntmachungen im EU-Amtsblatt, Januar bis September 2026
12,2 %der Lose mit nur einem Angebot
5,4 %der 4’008 Bekanntmachungen mit genanntem Zuschlagsempfänger: Zuschlag ins Ausland
CHF 230’000Schwellenwert des Bundes für Lieferungen und Dienstleistungen, 2026 und 2027

Was das EU-Amtsblatt über die Schweiz zeigt

Die Schweiz ist weder in der EU noch im EWR, und ihre amtliche Plattform ist simap.ch. Schweizer Auftraggeber veröffentlichen Vergaben aber auch im Amtsblatt der Europäischen Union (TED): Von Januar bis September 2026 erschienen dort 4’274 Vergabebekanntmachungen mit Auftraggeber in der Schweiz. 12,2 % der 4’008 Lose mit lesbarer Angebotszahl erhielten genau ein Angebot, das Median-Los 4; die Ein-Bieter-Quote nach CPV-Abteilung steht auf Ausschreibungen mit nur einem Bieter in der Schweiz.

Bei 218 der 4’008 Bekanntmachungen, die das Land des Zuschlagsempfängers nennen (5,4 %), liegt mindestens ein Zuschlagsempfänger ausserhalb der Schweiz, am häufigsten in Deutschland (67). Gezählt wird der Sitz, den die Bekanntmachung angibt: Eine Schweizer Tochter eines ausländischen Konzerns zählt als schweizerisch.

Diese Zahlen beschreiben, was die Schweiz an TED meldet, nicht die Schweizer Beschaffung als Ganzes. Gezählt wird auf TED und nicht auf simap.ch: TRINTA liest simap.ch für seine Kunden mit einem eigenen Konnektor, veröffentlicht die Daten der Plattform auf dieser Seite aber nicht weiter, denn ihre API-Spezifikation nennt eine proprietäre Lizenz.

Woher die ausländischen Zuschlagsempfänger kommen
Land des ZuschlagsempfängersVergabebekanntmachungen
Deutschland67
Frankreich59
Österreich57
Italien17
Südkorea7

Woher die ausländischen Zuschlagsempfänger kommen

Die CPV-Abteilungen mit den meisten Vergabebekanntmachungen
CPVAbteilungVergabebekanntmachungen
45Bauarbeiten1’672
71Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen462
72IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung282
90Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste257
34Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke175

Die CPV-Abteilungen mit den meisten Vergabebekanntmachungen

Vergabebekanntmachungen pro Monat
MonatVergabebekanntmachungen
Januar 2026370
Februar 2026500
März 2026559
April 2026522
Mai 2026383
Juni 2026473
Juli 2026518
August 2026394
September 2026555

Vergabebekanntmachungen pro Monat

In sieben Schritten von simap.ch zum Angebot

Jeder Schritt nennt den Text, auf dem er beruht; die Quellen am Ende der Seite führen zu jedem einzelnen, mit dem Tag, an dem er gelesen wurde.

  1. Auf simap.ch suchen

    Bund, Kantone und Gemeinden veröffentlichen Vorankündigung, Ausschreibung, Zuschlag und Abbruch im offenen und im selektiven Verfahren auf der gemeinsam betriebenen Internetplattform (Art. 48 Abs. 1 BöB, Art. 48 Abs. 1 IVöB): simap.ch, betrieben vom Verein simap.ch im Auftrag der zuständigen Behörden. Der Zugang zu den Veröffentlichungen ist unentgeltlich (Art. 48 Abs. 2 BöB), ebenso das Grundangebot der Plattform. Wer angemeldet ist, kann eine Suche als Abo speichern, bis zu 10 pro Profil.

    Quellen: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Stand am 1. Januar 2026; Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019); simap.ch: Statuten und Allgemeine Geschäftsbedingungen; simap.ch: Hilfe, häufige Fragen

  2. Auf simap.ch registrieren

    Zuerst ein persönliches Benutzerprofil, dann im Benutzermenü «Organisation anfragen oder erstellen»: die eigene Firma suchen und «Mitarbeit anfragen», oder, wenn sie noch nicht erfasst ist, «Neuen Anbieter erstellen», womit man ihr Administrator wird. So beschreibt es die Hilfe von simap.ch.

    Quellen: simap.ch: Hilfe, häufige Fragen

  3. Interesse bekunden und die Unterlagen holen

    In der Detailansicht der Ausschreibung «Interesse bekunden»; danach stehen die Dokumente unter «Unterlagen» zum Download, und Fragen gehen über das Frage-Antwort-Forum, in dem die anderen Teilnehmer den Fragesteller nur als «anonym» sehen.

    Quellen: simap.ch: Hilfe, häufige Fragen; simap.ch: Statuten und Allgemeine Geschäftsbedingungen

  4. Prüfen, ob man zugelassen ist

    Zugelassen sind Anbieterinnen aus der Schweiz und aus Staaten, denen gegenüber sich die Schweiz vertraglich zum Marktzutritt verpflichtet hat, im Rahmen dieser Verpflichtungen; ausserhalb des Staatsvertragsbereichs, soweit ihr Staat Gegenrecht gewährt oder die Auftraggeberin es zulässt (Art. 6 BöB, gleichlautend Art. 6 IVöB). Für Unternehmen aus der EU sind das das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, für die Schweiz seit 1. Januar 1996 in Kraft und in revidierter Fassung seit 1. Januar 2021, und das bilaterale Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, in Kraft seit 1. Juni 2002. Die Liste der Staaten führt das SECO; sie wird auf simap.ch veröffentlicht (Art. 1 VöB).

    Quellen: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Stand am 1. Januar 2026; Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019); Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA); Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens; Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB), Art. 1 und 22

  5. Sprache und Frist beachten

    Beim Bund dürfen Angebote, Teilnahmeanträge und Fragen in Deutsch, Französisch oder Italienisch eingereicht werden (Art. 22 VöB); für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer WTO-Amtssprache ausgeschrieben ist, veröffentlicht die Auftraggeberin eine Zusammenfassung in einer WTO-Amtssprache (Art. 48 Abs. 4 BöB). Kantone und Gemeinden richten sich ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach den sprachlichen Verhältnissen am Ort der Ausführung (Art. 48 Abs. 5 IVöB). Im offenen Verfahren des Staatsvertragsbereichs bleiben mindestens 40 Tage ab der Ausschreibung, ausserhalb in der Regel mindestens 20 Tage (Art. 46 BöB).

    Quellen: Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB), Art. 1 und 22; Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Stand am 1. Januar 2026; Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019)

  6. Das Angebot einreichen

    Angebote sind schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen, elektronisch dann, wenn die Ausschreibung es vorsieht (Art. 34 BöB); auf simap.ch über den Tab «Einreichungen». Jede dort hochgeladene PDF-Datei prüft der Signaturvalidator des Bundes auf eine gültige qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES. simap.ch blockiert Dateien ohne qualifizierte Signatur nicht: Ob eine verlangt ist, steht in den Ausschreibungsunterlagen.

    Quellen: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Stand am 1. Januar 2026; simap.ch: Hilfe, häufige Fragen

  7. Die Teilnahmebedingungen einhalten

    Für Leistungen in der Schweiz vergibt der Bund nur an Anbieterinnen, die am Ort der Leistung die Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten (Art. 12 BöB); die Auftraggeberin kann den Nachweis mit einer Selbstdeklaration verlangen (Art. 26 BöB).

    Quellen: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Stand am 1. Januar 2026

Schwellenwerte 2026 und 2027

Seit 1. Januar 2021 gilt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB); die Kantone und Gemeinden beschaffen nach der Interkantonalen Vereinbarung (IVöB 2019), die inhaltlich auf das Bundesgesetz abgestimmt ist. Die Schwellenwerte entscheiden, ob offen oder selektiv ausgeschrieben, eingeladen oder freihändig vergeben wird. Die Werte des Bundes gelten laut Anhang 4 BöB für die Jahre 2026 und 2027.

Schweiz: Schwellenwerte für die Jahre 2026 und 2027
WasLieferungen und DienstleistungenBauleistungenGrundlage
Bund, Staatsvertragsbereich: offenes oder selektives Verfahren abCHF 230’000CHF 8’700’000BöB, Anhang 4 Ziff. 1
Bund, ausserhalb des Staatsvertragsbereichs: offenes oder selektives Verfahren abCHF 230’000CHF 2’000’000BöB, Anhang 4 Ziff. 2
Bund, Einladungsverfahren abCHF 150’000CHF 300’000BöB, Anhang 4 Ziff. 2
Bund, freihändiges Verfahren unterCHF 150’000CHF 300’000BöB, Anhang 4 Ziff. 2
Kantone, Staatsvertragsbereich (WTO) ab200’000 SZR5’000’000 SZRIVöB 2019, Anhang 1
Kantone, offenes oder selektives Verfahren abCHF 250’000CHF 500’000IVöB 2019, Anhang 2
Kantone, freihändiges Verfahren unterCHF 150’000CHF 300’000IVöB 2019, Anhang 2

Schweiz: Schwellenwerte für die Jahre 2026 und 2027. Beim Bund gelten die Werte für die zentrale und die dezentrale Bundesverwaltung (Art. 4 Abs. 1 BöB); Sektorenauftraggeberinnen haben höhere. Bei den Kantonen steht in der Spalte Bauleistungen das Bauhauptgewerbe; für das Baunebengewerbe gelten die Werte der Lieferungen. Die Werte des Staatsvertragsbereichs der Kantone stehen in Sonderziehungsrechten (SZR), weil das Interkantonale Organ die Frankenbeträge periodisch anpasst (Art. 16 IVöB).

Wie gezählt wird

Die Quelle der Zahlen ist TED, das Amtsblatt der Europäischen Union: alle Vergabebekanntmachungen (eForms), die zwischen 1. Januar 2026 und 30. September 2026 veröffentlicht wurden und deren erster Auftraggeber in der Schweiz sitzt, aus zwei Abrufen, nach Veröffentlichungsnummer zusammengeführt. Jede Zahl wurde auf zwei unabhängigen Wegen berechnet, die übereinstimmen; Anteile sind auf eine Stelle abgeschnitten, nie aufgerundet.

Der Auslandsanteil zählt Bekanntmachungen, nicht Lose: eine Bekanntmachung, die einen Zuschlagsempfänger nennt, dessen Land nicht die Schweiz ist. Die Ein-Bieter-Quote zählt Lose mit der Gesamtzahl der Angebote (BT-759 der eForms); Lose mit null Angeboten (296) werden ausgesondert. Die Herkunft der Angebote wird für die Schweiz nicht ausgewertet: Die Angaben zu Angeboten aus einem anderen EWR-Staat und von ausserhalb des EWR beschreiben eine Grenze, innerhalb deren die Schweiz nicht liegt.

Die Verfahrensschritte und Schwellenwerte beruhen auf den Texten unter «Quellen», jeder am 12. Oktober 2026 gelesen; die Seite beschreibt, was diese Texte sagen, und ersetzt weder sie noch die Ausschreibungsunterlagen eines Verfahrens. TRINTA liest in der Schweiz 4 von 4 kartierten Quellen mit einem eigenen Konnektor.

Markdown: /oeffentliche-ausschreibungen-schweiz.md

Häufige Fragen

01

Wo werden öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz veröffentlicht?

Auf simap.ch, der Internetplattform, die Bund und Kantone gemeinsam betreiben: Dort veröffentlichen Bund, Kantone und Gemeinden Vorankündigung, Ausschreibung, Zuschlag und Abbruch im offenen und im selektiven Verfahren (Art. 48 BöB und IVöB). Der Zugang ist unentgeltlich. Ein Teil der Vergaben erscheint zusätzlich im EU-Amtsblatt TED.

02

Wie registriere ich mich auf simap.ch?

Mit einem persönlichen Benutzerprofil; danach im Benutzermenü «Organisation anfragen oder erstellen», die eigene Firma suchen und «Mitarbeit anfragen» oder, wenn sie fehlt, «Neuen Anbieter erstellen». Zu den Unterlagen einer Ausschreibung kommt man über «Interesse bekunden».

03

Dürfen ausländische Unternehmen in der Schweiz an Ausschreibungen teilnehmen?

Ja, aus Staaten, denen gegenüber die Schweiz sich vertraglich zum Marktzutritt verpflichtet hat, im Rahmen dieser Verpflichtungen, und ausserhalb davon bei Gegenrecht oder wenn die Auftraggeberin es zulässt (Art. 6 BöB und IVöB). Für die EU sind das das WTO-Beschaffungsübereinkommen (für die Schweiz seit 1. Januar 1996, revidiert seit 1. Januar 2021) und das bilaterale Abkommen von 1999, in Kraft seit 1. Juni 2002.

04

Welche Schwellenwerte gelten 2026 und 2027 in der Schweiz?

Beim Bund wird im Staatsvertragsbereich ab CHF 230’000 für Lieferungen und Dienstleistungen und ab CHF 8’700’000 für Bauleistungen offen oder selektiv ausgeschrieben, ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ab CHF 230’000 bzw. CHF 2’000’000; eingeladen wird ab CHF 150’000 bzw. CHF 300’000, darunter freihändig vergeben (Anhang 4 BöB). Bei den Kantonen beginnt das offene Verfahren ausserhalb des Staatsvertragsbereichs bei CHF 250’000, im Bauhauptgewerbe bei CHF 500’000 (Anhang 2 IVöB).

05

In welcher Sprache kann ich in der Schweiz ein Angebot einreichen?

Beim Bund in Deutsch, Französisch oder Italienisch (Art. 22 VöB). Kantone und Gemeinden richten sich ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach der Sprache am Ort der Ausführung (Art. 48 Abs. 5 IVöB); im Staatsvertragsbereich gibt es zu jeder Ausschreibung, die nicht in einer WTO-Amtssprache erscheint, eine Zusammenfassung in einer solchen.

06

Braucht es auf simap.ch eine qualifizierte elektronische Signatur?

Das bestimmen die Ausschreibungsunterlagen. simap.ch prüft jede hochgeladene PDF-Datei mit dem Signaturvalidator des Bundes auf eine qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES, blockiert Dateien ohne sie aber nicht.

07

Wie lange habe ich Zeit für ein Angebot?

Im offenen Verfahren des Staatsvertragsbereichs mindestens 40 Tage ab der Veröffentlichung der Ausschreibung, ausserhalb des Staatsvertragsbereichs in der Regel mindestens 20 Tage (Art. 46 BöB).

08

Wie viele Schweizer Vergaben erscheinen im EU-Amtsblatt?

Von Januar bis September 2026 4’274 Vergabebekanntmachungen mit Auftraggeber in der Schweiz. 12,2 % der Lose erhielten nur ein Angebot, und bei 5,4 % der Bekanntmachungen mit Angabe des Landes ging mindestens ein Zuschlag ins Ausland. Das ist, was die Schweiz an TED meldet, nicht ihre ganze Beschaffung.

Zitiervorschlag

TRINTA, „Öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz“, TED (Amtsblatt der Europäischen Union), Daten abgerufen am 12. Oktober 2026, https://trinta.ai/oeffentliche-ausschreibungen-schweiz (abgerufen am [Datum]).

Quellen

Jeder Text wurde in seiner amtlichen Quelle gelesen; die Stelle, auf der die Seite beruht, ist mit ihr gespeichert.

  1. Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Stand am 1. Januar 2026, Fedlex, Publikationsplattform für das Bundesrecht, gelesen am .
  2. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019), Interkantonales Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB), über die BPUK, gelesen am .
  3. simap.ch: Statuten und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verein simap.ch, gelesen am .
  4. simap.ch: Hilfe, häufige Fragen, Verein simap.ch, gelesen am .
  5. Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), Fedlex, Publikationsplattform für das Bundesrecht, gelesen am .
  6. Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, Fedlex, Publikationsplattform für das Bundesrecht, gelesen am .
  7. Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB), Art. 1 und 22, Fedlex, Publikationsplattform für das Bundesrecht, gelesen am .
  8. BöB, Anhang 4 Ziff. 1 und 2 (Schwellenwerte 2026 und 2027), Fedlex, Publikationsplattform für das Bundesrecht, gelesen am .
  9. BöB, Art. 4 (Auftraggeberinnen), Fedlex, Publikationsplattform für das Bundesrecht, gelesen am .
  10. simap.ch: API-Spezifikation, Verein simap.ch, gelesen am .